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    Hier eine weitere Antwort von Hyundai zum Thema Tempolimit-Warnton:


    Der akustische Warnton und die Wiederaktivierung des Geschwindigkeitsassistenten werden tatsächlich in der EU-Verordnung vorgeschrieben, welche für neue Fahrzeugtypen ab 07/2022 und für alle Neufahrzeuge ab 07/2024 in Kraft tritt. „Es muss möglich sein, das System abzuschalten; es dürfen weiterhin Informationen zur Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben werden, und nach jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs muss sich der intelligente Geschwindigkeitsassistent im normalen Betriebsmodus befinden.“ Diese Funktionsweise gilt nicht nur für neue Modelle bei Hyundai, sondern bei allen Automobilherstellern.


    Aktuell prüfen wir die Möglichkeit, ein einfacheres temporäres Abschalten des Warntons / des Systems zu integrieren, um das Fahrerlebnis weiter zu steigern.