Beiträge von Akkon84

    Früher endete eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der nächsten Einmündung.

    Kurz nach dem Krieg vielleicht, aber dass eine Kreuzung keine aufhebende Wirkung bezüglich einer Geschwindigkeitsbeschränkung hat, ist schon ganz schön lange herrschende Meinung in der damit befassten Juristerei, und bei einer 30-Zone schon gleich gar nicht, das wäre ja das komplette Gegenteil einer "Zone", wenn das nur eine Straße von einer Einmündung bis zur nächsten betreffen würde.


    Ich frage aber tatsächlich genau deswegen, falls da kein Schild steht, kann das Fahrzeug halt auch nichts erkennen.

    Aber vielleicht steht da ja auch eins, und das wird nicht erkannt - genau das interessiert mich.

    Kann man die Ladung nicht wie beim Verbrenner üblich, bei laufendem System mit einem Multimeter an der 12 Volt Batterie testen ?

    Das kann ich dir nicht beantworten, da ich das (Nach-)Laderegime der 12V nicht kenne, und momentan auch nicht testen kann (Auto steht in der Werkstatt, Rückruf und ein paar andere Dinge).


    Am sinnvollsten wäre es wahrscheinlich, wenn sich das mal jemand mit einem (Bluetooth-) Batteriewächter an der 12V anschaut, für den Zustand "geparkt" wurde das schon getan, da konnte man schön die periodische Nachladung sehen, aber im eingeschalteten/fahrenden Zustand kenne zumindest ich da nichts.

    Das nützt bei einer defekten 12V-Nachladung allerdings auch nur so lange, bis der Powerbooster leer ist (der muss ja dann quasi die Funktion der 12V-Batterie übernehmen) - denn im Betrieb wird die 12V halt permanent durch alle möglichen Verbraucher entladen.


    Deswegen bekommt man bei Zustand "Zündung ein" (ohne Bremse treten einmal den Start-Knopf drücken) ja auch nach kurzer Zeit den Hinweis, dass länger anhaltender Betrieb ohne HV-Zuschaltung (Ready-Mode) die 12V entleert.

    Nachdem HV zugeschaltet ist, lädt die HV-Batterie die 12V, genau das funktioniert aber nicht mehr, wenn die ICCU gegrillt ist, und deswegen dann auch der Ausfall.


    Es gibt offensichtlich den Zustand "ICCU defekt, aber DC-Ladung noch möglich", dann wird scheinbar auch die 12V noch nachgeladen, aber bei Komplettversagen ist der Hinweis, dass man so schnell wie möglich anhalten sollte, schon sehr ernst gemeint.


    Das wurde bei Testfahrten von NHTSA und Hyundai im Zuge der Untersuchung der Defekte in den USA auch so bestätigt, daher kommen die max. 45 Minuten - nach dieser Zeit war jedes Auto, das getestet (gefahren bei vollständig defekter ICCU) wurde, tot.

    d.h. ich denke mal, die Sache ist dann nicht so dringlich, oder?

    Naja - wenn die Meldung im Kombi-Instrument auftaucht, dann hast du noch zwischen 5 und 45 Minuten (je nach Ladestand der 12V-Batterie und eingeschalteten Verbrauchern) Zeit, bevor sich das Fahrzeug abschalten wird und dann definitiv nicht mehr gestartet werden kann.

    Während dieser Zeit kann es außerdem dazu kommen, dass die Antriebsleistung (erheblich) reduziert wird.


    Also auf die Meldung warten halte ich persönlich nicht gerade für eine valide Option, denn das kann schon unangenehm werden, je nachdem, wo man gerade steht und wie weit die nächste Werkstatt entfernt ist...

    Ich wollten den Wagen heute zum Höndler bringen und erfuhr, dass ein Ersatzwagen bei der Rückrufaktion auf eigene Kosten ist. Unschöner Move von Hyundai. Somit habe ich meine IONIQ 6 wieder mitgenommen.

    Das ist tatsächlich im deutschen Recht aber der Normalfall, da der Hersteller nicht dazu verpflichtet ist, für die Zeit der notwendigen Mangelbeseitigung einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen.


    Wenn, dann wäre das eine freiwillige Leistung, insofern stimmt allerdings, dass das weniger schön durch Hyundai gelöst wurde.


    Da haben uns die USA etwas voraus - dort ist von Hyundai im entsprechenden Bulletin explizit vorgegeben, dass dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug angeboten werden muss.

    Die Info, was in dem Seat verbaut ist, hatten wir ja bis jetzt nicht - klingt aber übrigens recht interessant.


    Tatsächlich ist es so, dass der Motor gar nicht mal unbedingt die kritischste Komponente im EV-Antriebssystem ist, sondern die Leistungselektronik.


    Der Motor hat ja naturgemäß doch eine gewisse Masse, ebenso wie die daran "angeflanschten" Komponenten, und damit verteilt sich die anfallende Wärme auch auf diese.


    Die Leistungselektronik dagegen besteht letztendlich hauptsächlich aus einer Menge elektronischer Komponenten, und die bringen nicht so viel Masse mit, über die Wärme abgeführt werden könnte, folglich ist dort die aktive Kühlung auch entsprechend entscheidend.


    Aber ja, wenn keine anderen Faktoren im Vordergrund stehen, spricht natürlich auch nichts dagegen, wenn du einen AWD kaufst.

    Und wenn es dann mal so weit ist, und du Erfahrungen mit deinem speziellen Einsatzszenario gesammelt hast, wäre es natürlich super, wenn du hier darüber berichtest, dann wissen wir am Ende alle ein bisschen mehr. :)

    Die Physik bleibt definitiv gleich, das is ja das schöne an ihr, sie gilt überall.


    Das ist allerdings auch der Grund dafür, dass ich davon ausgehe, dass es keine Probleme geben wird - denn die Ingenieure bei Hyundai haben sicherlich bei Thermodynamik und Strömungslehre auch nicht nur den fehlenden Nachtschlaf nachgeholt, und daher das Kühlsystem für die Komponenten entsprechend ausgelegt.

    Der IONIQ 6 ist ein modernes, durch-designtes Auto, und der Vergleich mit dem umgebauten Seat 600 (was steckt da eigentlich drin?) erscheint mir daher etwas unfair, du würdest ja wahrscheinlich auch keinen 20-jährigen Tour de France-Teilnehmer gegen eine 80-jährige Couchpotato im Uphill antreten lassen, und erwarten, dass das zu ungefähr vergleichbaren Ergebnissen führen wird.


    Natürlich kann dir diesbezüglich hier niemand eine Garantie geben, aber ich bin mir doch ziemlich sicher, dass die Strecke mit einem den Umständen angepassten Fahrverhalten auch mit dem "mittleren" Antrieb problemlos zu bewältigen sein wird.

    Ich finde gerade die Permanentleistung des 228ps. starken Rwd. nicht, werden so etwa 50kw. 70PS sein.

    Es sind exakt 56 kW Dauerleistung für die bei dieser Angabe üblichen 30 Minuten, laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kennziffer P2.


    Ich würde mich aber davon nicht abschrecken lassen - die Verfügbarkeit der Spitzenleistung ist bei (elektrischen) Pkw im Großen und Ganzen ein Kühlungsproblem aus Richtung Motor und Inverter, und die Zeit, über die diese Spitzenleistung verfügbar ist, ist oft deutlich kleiner, als mancher denkt - oft sind es nicht mehr als 30 Sekunden.


    Das fällt aber im Alltag praktisch nicht auf, weil binnen 30 Sekunden die allermeisten Fahrzeuge schon lange ihre Maximalgeschwindigkeit erreicht haben, und für das "Halten" dieser Geschwindigkeit deutlich weniger Leistung erforderlich ist, als für deren Erreichen.


    Während des Haltens der Geschwindigkeit kann außerdem die "überschüssige" Wärme aus Motor und Inverter abgeführt werden, und entsprechend verschiebt sich auch wieder das Verhältnis der kurzzeitig verfügbaren Spitzenleistung und der verfügbaren Dauerleistung.


    Auch Bergauf-Fahrten sind da schlicht kein Anwendungsszenario, bei dem zu befürchten steht, dass es nicht genügend Möglichkeiten gäbe, die Wärme aus den damit belasteten Teilen abzuführen.


    Ein Stresstest für genau diese Problematik wäre ein permanenter Wechsel zwischen Vollstrom-Beschleunigung und sofort nach erreichen der Maximalgeschwindigkeit erfolgtes Abbremsen auf Null mit anschließend erneutem Vollstrom-Beschleunigen, weil das die Zeiten, in denen Wärme abgeführt werden kann, gegenüber denen, wo maximal Wärme anfällt, maximal verkürzt - aber so fährt auf öffentlichen Straßen hoffentlich niemand.

    Ja, das ist durchaus möglich - weil es in Deutschland grundlegend auch zwei verschiedene Verfahren gibt, wie so ein Rückruf eingeleitet werden kann.


    Fall Nummer 1 ist, dass dem Hersteller Tatsachen bekannt werden, die auf einen Serienfehler hinweisen, das schaut sich der Hersteller dann an, und kann ggf., wenn er das für notwendig erachtet, das KBA informieren (das ist Pflicht), die Halterdaten der betroffenen Fahrzeuge anfragen und einen Rückruf in Eigenregie starten.


    Das KBA registriert die Informationen des Herstellers und die Halterdaten-Abfrage, nimmt den Rückruf in die Datenbank auf und stellt ggf. eigene Untersuchungen zum entsprechenden Fehler an.


    Auf Basis der Informationen, die dem KBA vorliegen bzw. durch dieses gesammelt werden, wird dann durch das KBA entschieden, ob zusätzlich der Rückruf offiziell angeordnet wird, was in der Regel der Fall ist, wenn davon auszugehen ist, dass ein Fehler Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährden könnte (bspw. Unfallgefahr) oder das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften (bspw. Abgasnormen) entspricht.


    Wird ein Rückruf angeordnet, überwacht das KBA diesen, und stellt ggf. sicher, dass alle betroffenen Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden.

    Damit einher geht die Möglichkeit, dass das KBA die für ein Fahrzeug örtlich zuständige Zulassungsbehörde darüber informiert, welche Fahrzeuge in einer angemessenen Frist (das können auch mal Monate bis Jahre sein) nicht vorstellig geworden sind, und auf der Basis kann die Zulassungsbehörde dann beschließen, dass das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt wird, wenn bspw. erhebliche Unfallgefahr besteht.


    Deswegen muss ein Rückruf, der auf kritischen Fehlern basiert, auch angeordnet werden, da der Extremfall zwangsweise Stilllegung natürlich ein hoheitlicher Akt ist, den der Hersteller so nicht durchführen könnte, das können nur die dazu ermächtigten Behörden tun.


    Alternativ, wenn der Fehler als unkritisch eingestuft wird, überlässt das KBA den Rückruf dem Hersteller und begleitet diesen über die Datenübermittlung hinaus nicht weiter, dann ist es Fahrzeughalter und Hersteller allein überlassen, wie diese weiter vorgehen.


    Fall Nummer 2 ist, dass das KBA aufgrund eigener technischer Untersuchungen und/oder Hinweisen von Behörden, der Bevölkerung o.ä. zu dem Schluss kommt, dass ein kritischer Fehler vorliegt.

    Dann wird sich das KBA mit dem betroffenen Hersteller ins Vernehmen setzen, und anregen, dass ein Rückruf durchgeführt werden sollte.

    Reagiert der Hersteller darauf nicht in angemessener Zeit selbst, oder weigert sich, ordnet das KBA den Rückruf selbst an und versendet ggf. auch selbst die Rückrufschreiben, und ab da geht es weiter wie in Fall 1 beschrieben.


    Im vorliegenden Fall handelt es sich um Variante 1, Hyundai hat offensichtlich selbst beschlossen, dass der Rückruf durchgeführt werden sollte (was zu begrüßen ist), und daher kommt der entsprechende Brief auch von Hyundai, und nicht vom KBA.


    Es kann aber durchaus sein, dass das KBA im Laufe der Zeit zu dem Schluss kommt, dass der Rückruf angeordnet werden muss, und dann kann auch durchaus noch ein zweiter Brief direkt vom KBA bei allen Haltern eintreffen, damit ggf. behördliche Maßnahmen ermöglicht werden.