Hallo Raimund,
ich habe hier die Garantiebestimmungen bekommen, da steht unter § 7:
§ 7 Eigentümerwechsel
Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an
einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten
nicht als Wiederverkäufer.
Viele Grüße
mimi
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Dann dürfte es leider so sein dass die Garantie weg ist. Zumindest hast du die Gewährleistung vom Händler.
Hyundai dürfte sich da einen schönen Vorteil mit dem §7 ausgeklügelt haben. Zwar nicht ganz kundenfreundlich, aber, wie Auriga schreibt, ist die Garantie freiwillig und ich denke das können sie so handhaben. Anwalt bin ich aber auch keiner.
Betrifft das sämtliche Garantien? Also auch z.B. die 8 Jahre Akkugarantie und die Durchrostgarantie? 
Das wäre ein absolutes KO-Kriterium einen Hyundai NICHT über einen Hyundai-Händler zu kaufen!
Wäre auch interessant wie das mit nicht Wiederverkäufern ist! Dann kann man keinen Hyundai kaufen ohne auf die Garantie zu verzichten, der auf eine Firma angemeldet wurde. Also Leasingrückläufer usw. 
Würde auch mich treffen wenn ich verkaufe, da er auf die Firma angemeldet ist und nicht auf mich privat.
Das schlimme dabei ist dass jeder beim Gebrauchtkauf auch an die 8 Jahre Akkugarantie denkt. Da heißt es dann aufpassen bei Hyundai!
Auf alle Fälle danke für den Beitrag! Ist sehr lehrreich wenn das wirklich so ist!