Beiträge von IDB

    Heute in der Werkstätte gewesen zum Reifenwechsel. Als ich ankam wurde mir gesagt dass auch 2 Updates, eines davon ICCU, fällig wären. Ich habe mir dann noch die Zeit genommen und die Updates einspielen lassen. Das zweite Update weiß ich nicht mehr wofür das war. Anscheinend wurde auch noch etwas geprüft, da bei der Fahrzeugübergabe erwähnt wurde dass die Updates gemacht wurden und kein Tausch von Teilen notwendig ist.


    Ich hoffe dass ich dadurch nicht auch liegenbleibe. Bis jetzt hatte ich keinerlei Probleme. Ich habe den Händler darauf angesprochen ob ich dann eh kein Problem mit der 12V Batterie bekommen werde, und der meinte, dass das Problem zwar bekannt ist, aber mit dieser Version der Software das nicht mehr passieren dürfte.


    Mal schauen!

    So würde ich mich nicht abwimmeln lassen!


    1. Warum ist die Vorgabe 2,5 bar und damit haben viele, wenn nicht alle, anderen keine Probleme mit einseitig abgefahrenen Reifen

    2. Waren nicht alle Reifen annähernd identer Druck? Wenn ja warum ist dann nur einer so abgefahren?

    3. Wenn 2,5 bar zu wenig sein sollte - was lächerlich ist - warum hat das Auto dann nicht gewarnt?


    Das sollen die mir erklären wenn die solche Aussagen tätigen! :cursing:

    In Österreich dürfte das ein wenig anders sein. Hier wird folgendes angeführt:

    "Die Hyundai Neuwagen-Garantie ohne Kilometerbegrenzung gilt nur für jene Hyundai-Fahrzeuge, welche als Neufahrzeug ursprünglich von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz an Endkunden verkauft wurden. Details zu den Garantiebedingungen und dem Garantieumfang sowie den Ausnahmen und Einschränkungen davon finden Sie im Garantie- und Serviceheft bzw. Garantieheft und der gesonderten Garantie-Urkunde des Fahrzeuges."

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    Im Garantieheft ist dann nichts gesondert für Eigentümerwechsel angeführt.

    https://www.hyundai.at/media/42106/garantieheft-fuer-fahrzeuge-ab-modelljahr-2022.pdf


    Hier ist es nicht so eindeutig dass beim Wiederverkauf die Garantie weg ist. Ist nicht ganz einfach zu lesen, aber ich glaube die Garantie verfällt in Österreich nicht.


    Wenn das so ist dann sollten alle aus Deutschland die Hyundai´s künftig in Österreich kaufen. Sollten dann in der Garantiezeit besser zu verkaufen sein.

    Davon würde ich ausgehen. Ein Sturz verstellt sich nicht so von alleine und dürfte bei der Auslieferung schon so gewesen sein.

    Es sei denn du hast einmal einen Randstein oder ähnliches heftiger mitgenommen, dann kann so etwas passieren. Aber dann würde es die Versicherung, wenn vorhanden, bezahlen.


    Den Reifen als Folgeschaden wirst du wahrscheinlich nicht ersetzt bekommen.

    Die Hersteller haben gecheckt dass eine AHK kein Arbeitsteil mehr ist, sondern oft ein Luxus den man sich gönnt damit man mit den Fahrrädern usw. wegfahren kann. Das nutzen die aus und das sieht man dann am Preis.

    Bei Autos die oft von Firmen als Lastesel verwendet werden sind die AHK deutlich billiger und einfacher zu montieren. Ich erinnere mich noch an meine beiden NISSAN Navara. Da hat die AHK inkl. E-Satz 250.- gekostet. Montiert war das selber als Laie in 1 Stunde! Natürlich ist ein Pickup dafür besser zugänglich, aber das ist eben die Sache dass bei PKWs das anscheinend ein Luxusprodukt wird und kein Teil zum Arbeiten.

    Dann dürfte es leider so sein dass die Garantie weg ist. Zumindest hast du die Gewährleistung vom Händler.

    Hyundai dürfte sich da einen schönen Vorteil mit dem §7 ausgeklügelt haben. Zwar nicht ganz kundenfreundlich, aber, wie Auriga schreibt, ist die Garantie freiwillig und ich denke das können sie so handhaben. Anwalt bin ich aber auch keiner.


    Betrifft das sämtliche Garantien? Also auch z.B. die 8 Jahre Akkugarantie und die Durchrostgarantie? =O

    Das wäre ein absolutes KO-Kriterium einen Hyundai NICHT über einen Hyundai-Händler zu kaufen!


    Wäre auch interessant wie das mit nicht Wiederverkäufern ist! Dann kann man keinen Hyundai kaufen ohne auf die Garantie zu verzichten, der auf eine Firma angemeldet wurde. Also Leasingrückläufer usw. :rolleyes:

    Würde auch mich treffen wenn ich verkaufe, da er auf die Firma angemeldet ist und nicht auf mich privat.


    Das schlimme dabei ist dass jeder beim Gebrauchtkauf auch an die 8 Jahre Akkugarantie denkt. Da heißt es dann aufpassen bei Hyundai!


    Auf alle Fälle danke für den Beitrag! Ist sehr lehrreich wenn das wirklich so ist!

    Habe ich noch keine Erfahrung, aber das kann ich mir nicht vorstellen.

    Solange der Vorbesitzer alle Fristen und KM-Leistungen laut Serviceplan eingehalten hat kann ich mir nicht vorstellen dass die Garantie seitens Hyundai weg ist.

    Ob der Kauf von Hyundai-Händler oder nicht sollte egal sein. Auch das Service kann eigentlich von jeder Fachwerkstätte durchgeführt werden ohne dass die Garantie verfällt. Wird zwar immer wieder versucht anders zu verkünden, aber rechtlich hält das anscheinend nicht. Hatte den Fall zwar nicht, da ich zum Händler in die Werkstätte fahre, aber ein Freund hatte einmal so einen Fall.

    Wobei Scheinwerfer polieren anscheinend so eine Grauzone ist. Einige sagen dass man das nicht machen darf.


    Wenn nicht zu tief würde ich auch polieren bzw. machen lassen.


    Hast du eine Versicherung mit Parkschaden? Die würde das auch übernehmen. Selbstbehalt ist natürlich bei solchen Schäden unangenehm.