Wenn es eine Hersteller Entscheidung ist, wie soll es denn dann ausgelegt werden? Will man mich als Fahrer verantwortlich machen für Dinge die Hyundai entscheidet und damit außerhalb meines Einflusses liegen? Glaube kaum. Ich bleibe bei meiner Aussage von oben.
deine Pro Hyundai Enstellung in Ehren, aber vielleicht sollte man sich schlichtweg an dem Nutzungsverhalten des jeweiligen Landes orientieren und an den gesetzlichen Regelungen die klar Vorschreiben, welche Werte eingehalten werden müssen. Hyundai schaut wie alle anderen Hersteller von der Konkurrenz ab, dann muss man eben an der Stelle halt mal hinterfragen, warum andere es so machen, anstatt dem Nutzer sein eigenes Süppchen aufzuzwingen.
Wikipedia:
Das Aufleuchten der Bremslichter kann auf unterschiedliche Weise ausgelöst werden. In der Europäischen Union gelten seit 2015 folgende Regelungen:[7]
- Bei einer vom Fahrer direkt ausgelösten Bremsung, in der Regel durch Betätigen des Bremspedals. Die Betätigung kann direkt über einen elektromechanischen Taster oder einen Näherungsschalter am Bremspedal erfolgen. Daneben gibt es auch Ausführungen, die durch den Druckaufbau der hydraulischen Bremsanlage betätigt werden. Bei modernen Fahrzeugen wird das Signal an ein Steuergerätgesendet. Dieses aktiviert die Leuchten und leitet die Information über den CAN-Bus an andere Steuergeräte (z. B. EDC) weiter.
- Bei einer automatisch ausgelösten Bremsung durch ein Fahrerassistenzsystem (verpflichtend nur bei einer Verzögerung von 0,7 m/s² oder mehr).
- Bei einer beim One-Pedal-Driving durch Loslassen des Fahrpedals ausgelösten elektrischen Rekuperation (verpflichtend bei einer Verzögerung von 1,3 m/s² oder mehr, unzulässig bei 0,7 m/s² oder weniger)
Eine automatische selektive Bremsung, die primär zur Beeinflussung des Fahrverhaltens dient (zum Beispiel eine Fahrdynamikregelung), darf das Bremslicht nicht aktivieren.