2022 natürlich, nicht 23. Sorry. Aber: Ab 06. Juli 2022. Und der Ioniq 6 wurde am 04. Juli homologiert.
Screenshot from 2023-09-08 10-58-37.png
Ich habe ja keine Ahnung, wie so eine Homologation abläuft.
Aber ich könnte mir vorstellen, dass sich diese sich nicht so einfach auf den Tag genau planen lässt. Wenn Hyundai dann das Auto für die Homologation mit dem "alten" Stand 04.07.22 "vorbereitet" und es dauert 2 Tage länger, dann würde das Auto nicht den "neuen", nun gültigen Vorgaben entsprechen. Also musste Hyundai nach meinem Verständnis davon ausgehen, dass die neuen Vorgaben Stand 06.07.22 erfüllt werden müssen, um "auf Nummer sicher" zu gehen. Oder sehe ich das falsch?
Umgekehrt weiß man jetzt, dass die Homologation zum 04.07.22 erfolgt ist (so steht es auch in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1). Also müsste es nach meinem Verständnis zulässig sein, ein Softwareupdate (bzw. Downgrade) anzubieten, in der die neuen Vorgaben nicht erfüllt werden, da diese ja von diesem Auto ja nicht erfüllt werden müssen. Oder ist das auch nicht zulässig?
Fragen über Fragen...
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Frank