Hallo,
hat schon jemand Erfahrung mit der Garantie bei Gebrauchtwagenkauf gemacht?
Ich habe gehört, die Hyundai Garantie verfällt, wenn das Fahrzeug bei einem nicht Hyundai Händler gekauft wird.
Ist das richtig?
Viele Grüße
mimi
Hallo,
hat schon jemand Erfahrung mit der Garantie bei Gebrauchtwagenkauf gemacht?
Ich habe gehört, die Hyundai Garantie verfällt, wenn das Fahrzeug bei einem nicht Hyundai Händler gekauft wird.
Ist das richtig?
Viele Grüße
mimi
Habe ich noch keine Erfahrung, aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Solange der Vorbesitzer alle Fristen und KM-Leistungen laut Serviceplan eingehalten hat kann ich mir nicht vorstellen dass die Garantie seitens Hyundai weg ist.
Ob der Kauf von Hyundai-Händler oder nicht sollte egal sein. Auch das Service kann eigentlich von jeder Fachwerkstätte durchgeführt werden ohne dass die Garantie verfällt. Wird zwar immer wieder versucht anders zu verkünden, aber rechtlich hält das anscheinend nicht. Hatte den Fall zwar nicht, da ich zum Händler in die Werkstätte fahre, aber ein Freund hatte einmal so einen Fall.
Hallo Raimund,
ich habe hier die Garantiebestimmungen bekommen, da steht unter § 7:
§ 7 Eigentümerwechsel
Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an
einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten
nicht als Wiederverkäufer.
Viele Grüße
mimi
§ 7 Eigentümerwechsel
Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an
einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten
nicht als Wiederverkäufer.
Was dann ein klares "ja" auf die ursprüngliche Frage ist. Wer bei einem nicht-Hyundai Händler kauft, hat keine Garantie mehr. Denn die ist erloschen, als jener das Auto erworben hat.
Ob das von Hyundai so rechtens ist, scheint mir fraglich. Aber ich bin kein Anwalt.
Ob das von Hyundai so rechtens ist, scheint mir fraglich. Aber ich bin kein Anwalt.
Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung muss dir der Händler immer geben im klassischen B2C-Geschäft.
Bin zwar auch kein Rechtsanwalt, aber habe Endkunden früher auch schon oft genug den Unterschied zwischen Gewährleistung (Mängelfreiheit zum Zeitpunkt des Kaufs, inkl. Themen wie Beweislastumkehr) und Garantie erklärt.
Alles anzeigenHallo Raimund,
ich habe hier die Garantiebestimmungen bekommen, da steht unter § 7:
§ 7 Eigentümerwechsel
Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an
einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten
nicht als Wiederverkäufer.
Viele Grüße
mimi
Dann dürfte es leider so sein dass die Garantie weg ist. Zumindest hast du die Gewährleistung vom Händler.
Hyundai dürfte sich da einen schönen Vorteil mit dem §7 ausgeklügelt haben. Zwar nicht ganz kundenfreundlich, aber, wie Auriga schreibt, ist die Garantie freiwillig und ich denke das können sie so handhaben. Anwalt bin ich aber auch keiner.
Betrifft das sämtliche Garantien? Also auch z.B. die 8 Jahre Akkugarantie und die Durchrostgarantie?
Das wäre ein absolutes KO-Kriterium einen Hyundai NICHT über einen Hyundai-Händler zu kaufen!
Wäre auch interessant wie das mit nicht Wiederverkäufern ist! Dann kann man keinen Hyundai kaufen ohne auf die Garantie zu verzichten, der auf eine Firma angemeldet wurde. Also Leasingrückläufer usw.
Würde auch mich treffen wenn ich verkaufe, da er auf die Firma angemeldet ist und nicht auf mich privat.
Das schlimme dabei ist dass jeder beim Gebrauchtkauf auch an die 8 Jahre Akkugarantie denkt. Da heißt es dann aufpassen bei Hyundai!
Auf alle Fälle danke für den Beitrag! Ist sehr lehrreich wenn das wirklich so ist!
Hallo,
ja soweit ich das gelesen habe, bezieht sich das auf alle Garantien.
Viele Grüße
mimi
In Österreich dürfte das ein wenig anders sein. Hier wird folgendes angeführt:
"Die Hyundai Neuwagen-Garantie ohne Kilometerbegrenzung gilt nur für jene Hyundai-Fahrzeuge, welche als Neufahrzeug ursprünglich von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz an Endkunden verkauft wurden. Details zu den Garantiebedingungen und dem Garantieumfang sowie den Ausnahmen und Einschränkungen davon finden Sie im Garantie- und Serviceheft bzw. Garantieheft und der gesonderten Garantie-Urkunde des Fahrzeuges."
Im Garantieheft ist dann nichts gesondert für Eigentümerwechsel angeführt.
https://www.hyundai.at/media/42106/garantieheft-fuer-fahrzeuge-ab-modelljahr-2022.pdf
Hier ist es nicht so eindeutig dass beim Wiederverkauf die Garantie weg ist. Ist nicht ganz einfach zu lesen, aber ich glaube die Garantie verfällt in Österreich nicht.
Wenn das so ist dann sollten alle aus Deutschland die Hyundai´s künftig in Österreich kaufen. Sollten dann in der Garantiezeit besser zu verkaufen sein.
Ich habe meinen Ioniq 6 gebraucht von einem VW Händler in Deutschland gekauft. Seitdem habe ich einen Defekt und auch das Isla Update beim Hyundai Händler anstandslos auf Garantie gemacht bekommen. War auch nie ein Thema wo ich das Fahrzeug herhabe.
Gruß
Andreas