Das glaube ich nicht. Da können Sie Einspruch erheben, wenn Sie ein Ticket bekommen, denn das System ist von den Fahrzeugbehörden (KBA und EU) genauso bis ins letzte Detail (inklusive Zwangs-Bimmeln) zugelassen worden. Die Situation is anders, wenn die Geschwindigkeit manuell (zB von 100 auf 50 km/h) angepasst werden muss. Durchschnittlich beträgt der Abstand Verkehrsschild zum Blitzer 150 m, minimal 75 m.
Meine Erfahrung ist eine ganz andere: ich fahre in der Stadt in 30-er Zonen per ACC eben 30. Resultat: ich bin der Einzige und Verkehrshindernis. Die Gewohnheiten und auch Gesetze sind noch nicht bei Self-Driving angekommen.
Den Einspruch würde ich ablehnen, denn wie willst du beweisen, dass du das Fahrzeug überhaupt auf die Automatik eingestellt hattest? Statt selbst geregelt oder einfach gefahren?
Ich fahre in 30er Zonen jetzt 30 und nicht mehr 33. Dabei habe ich festgestellt, dass das überhaupt keinen Unterschied macht. Also spare ich mir das Gebimmel ganz einfach. Die anderen wollen eh 40 oder mehr fahren, die bremse ich also so oder so. Ja, und?